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Ausbildungen zum Fahrlehrer

Fahrlehrererlaubnis Klasse BE

(Grundfahrlehrerlaubnis, Voraussetzung für alle anderen Klassen)

Voraussetzung:

  • Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder höherer Schulabschluss (Abitur, Fachabitur) ohne Berufsausbildung, Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE (kein Führerschein auf Probe, die Klassen A und CE können auch im Rahmen der Ausbildung erworben werden), körperliche, geistige und fachliche Eignung nach § 2 Fahrlehrergesetz

Mindestalter:

  • 22 Jahre

Nachweise

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt, Lebenslauf, polizeiliches Führungszeugnis, Gutachten eines Amtsarztes, Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle über die geistige und körperliche Eignung, Kopie des Führerscheins

Ausbildung:

  • ganztags in geschlossenen Kursen (je 7 Unterrichtseinheiten a 45´)Theorie: Verkehrspädagogik einschließlich Methodik und Didaktik, Verkehrsverhaltenslehre einschließlich Gefahrenlehre, relevante Gesetze (z. B. StVO, StVZO, Fahrlehrergesetz, Straßenverkehrsgesetz…), umweltbewusste und energiesparende Fahrweise, Fahrphysik, FahrzeugtechnikPraxis: Vervollkommnung der eigenen praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Dauer:

  • 5,5 Monate in der Ausbildungsstätte

Praktikum:

  • 4,5 Monate Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule inklusive von zwei Praktikumswochen in der Ausbildungsstätte

Prüfung:

  • Theorie: je eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung am Ende des LehrgangsPraxis: fahrpraktische Prüfung während des Lehrgangs, je eine Lehrprobe im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht am Ende des Praktikums

WICHTIG

  • Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE ist zunächst nach § 9a FahrlG auf zwei Jahre befristet. Diese Befristung wird mit dem Bestehen aller vorgeschriebenen Prüfungen aufgehoben. Die unbefristete Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE ist Vorraussetzung für den Erwerb aller anderen Klassen. Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE berechtigt auch zur Ausbildung in den Klassen L und S.

Fahrlehrerlaubnis Klasse A

Voraussetzung:

  • Besitz der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE, ausreichende Fahrpraxis in der Klasse A (innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zwei Jahre Erfahrung mit Kraftfahrzeugen der Klasse A ohne Leistungsbeschränkung)

Mindestalter:

  • 22 Jahre

Nachweise

  • Unterlagen über Fahrpraxis der Klasse A, unbefristeter Fahrlehrerschein der Klasse BE

Ausbildung:

  • ganztags in geschlossenen Kursen (je 8 Unterrichtseinheiten a 45´)
  • Theorie: Fortsetzung der Verkehrspädagogik und –psychologie gemäß den Anforderungen der Klasse A, Ergänzung des Grundwissens in Verkehrsrecht und Technik
  • Praxis: Vervollkommnung der eigenen praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Dauer:

  • 4 Wochen (140 Stunden)

Praktikum:

  • keins

Prüfung:

  • Theorie: je eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung nach Ende des Lehrgangs
  • Praxis: fahrpraktische Prüfung (Grundfahraufgaben, eigenes sicheres und gewandtes Fahren)

Fahrlehrerlaubnis Klasse CE

Voraussetzung:

  • Besitz der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE, ausreichende Fahrpraxis in der Klasse CE (innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre Fahrpraxis in der Klasse C/CE oder mindestens 6 Monate hauptberufliches Führen von Fahrzeugen der Klasse C/CE oder mindestens 60 Stunden Zusatzausbildung in einer Fahrschule nach Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse CE)

Mindestalter:

  • 22 Jahre

Nachweise:

  • Unterlagen über Fahrpraxis der Klasse CE, unbefristeter Fahrlehrerschein der Klasse BE

Ausbildung:

  • ganztags in geschlossenen Kursen (je 8 Unterrichtseinheiten a 45´)
  • Theorie: Fortsetzung der Verkehrspädagogik und –psychologie gemäß den Anforderungen der Klasse CE, Ergänzung des Grundwissens in Verkehrsrecht und Technik
  • Praxis: Vervollkommnung der eigenen praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Dauer:

  • 1 Monat (140 Stunden) bei Vorbesitz Fahrlehrerlaubnis DE
  • 2 Monate (280 Stunden) ohne Vorbesitz Fahrlehrerlaubnis DE

Praktikum:

  • keins

Prüfung:

  • Theorie: je eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung nach Ende des Lehrgangs
  • Praxis: fahrpraktische Prüfung (Grundfahraufgaben, eigenes sicheres und gewandtes Fahren)

WICHTIG

  • Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE berechtigt auch zur Ausbildung in der Klasse T.

Fahrlehrererlaubnis Klasse DE

Voraussetzung:

  • Besitz der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE, ausreichende Fahrpraxis in der Klasse DE, Klasse D1/DE1 reichen nicht aus (innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre Fahrpraxis in der Klasse D/DE oder mindestens 6 Monate hauptberufliches Führen von Fahrzeugen der Klasse D/DE oder mindestens 60 Stunden Zusatzausbildung in einer Fahrschule nach Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse DE)

Mindestalter:

  • 22 Jahre

Nachweise

  • Unterlagen über Fahrpraxis der Klasse CE, unbefristeter Fahrlehrerschein der Klasse BE

Ausbildung:

  • ganztags in geschlossenen Kursen (je 8 Unterrichtseinheiten a 45´)
  • Theorie: Fortsetzung der Verkehrspädagogik und –psychologie gemäß den Anforderungen der Klasse DE, Ergänzung des Grundwissens in Verkehrsrecht und Technik
  • Praxis: Vervollkommnung der eigenen praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Dauer:

  • 1 Monat (140 Stunden) mit Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis CE
  • 2 Monate (280 Stunden) ohne Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis CE

Praktikum:

  • keins

Prüfung:

  • Theorie: je eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung nach Ende des Lehrgangs
  • Praxis: fahrpraktische Prüfung (Grundfahraufgaben, eigenes sicheres und gewandtes Fahren)

WICHTIG

  • Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE ist an den Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse DE gebunden..