Fahrlehrererlaubnis Klasse BE (Grundfahrlehrerlaubnis, Voraussetzung für alle anderen Klassen) 
| Voraussetzung: | Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder höherer Schulabschluss (Abitur, Fachabitur) ohne Berufsausbildung, Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE (kein Führerschein auf Probe, die Klassen A und CE können auch im Rahmen der Ausbildung erworben werden), körperliche, geistige und fachliche Eignung nach § 2 Fahrlehrergesetz |
| Mindestalter: | 21,5 Jahre |
| Nachweise | amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt, Lebenslauf, polizeiliches Führungszeugnis, Gutachten eines Amtsarztes, Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle über die geistige und körperliche Eignung, Kopie des Führerscheins |
| Ausbildung: | ganztags in geschlossenen Kursen (je 7 Unterrichtseinheiten a 45´) Theorie: Verkehrspädagogik einschließlich Methodik und Didaktik, Verkehrsverhaltenslehre einschließlich Gefahrenlehre, relevante Gesetze (z. B. StVO, StVZO, Fahrlehrergesetz, Straßenverkehrsgesetz…), umweltbewusste und energiesparende Fahrweise, Fahrphysik, Fahrzeugtechnik Praxis: Vervollkommnung der eigenen praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten |
| Dauer: | 5,5 Monate in der Ausbildungsstätte |
| Praktikum: | 4,5 Monate Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule inklusive von zwei Praktikumswochen in der Ausbildungsstätte |
| Prüfung: | Theorie: je eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung am Ende des Lehrgangs Praxis: fahrpraktische Prüfung während des Lehrgangs, je eine Lehrprobe im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht am Ende des Praktikums |
| WICHTIG | Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE ist zunächst nach § 9a FahrlG auf zwei Jahre befristet. Diese Befristung wird mit dem Bestehen aller vorgeschriebenen Prüfungen aufgehoben. Die unbefristete Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE ist Vorraussetzung für den Erwerb aller anderen Klassen. Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE berechtigt auch zur Ausbildung in den Klassen L und S. |
Fahrlehrerlaubnis Klasse A 
| Voraussetzung: | Besitz der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE, ausreichende Fahrpraxis in der Klasse A (innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zwei Jahre Erfahrung mit Kraftfahrzeugen der Klasse A ohne Leistungsbeschränkung) |
| Mindestalter: | 22,5 Jahre |
| Nachweise | Unterlagen über Fahrpraxis der Klasse A, unbefristeter Fahrlehrerschein der Klasse BE |
| Ausbildung: | ganztags in geschlossenen Kursen (je 8 Unterrichtseinheiten a 45´) Theorie: Fortsetzung der Verkehrspädagogik und –psychologie gemäß den Anforderungen der Klasse A, Ergänzung des Grundwissens in Verkehrsrecht und Technik Praxis: Vervollkommnung der eigenen praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten |
| Dauer: | 4 Wochen (140 Stunden) |
| Praktikum: | keins |
| Prüfung: | Theorie: je eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung nach Ende des Lehrgangs Praxis: fahrpraktische Prüfung (Grundfahraufgaben, eigenes sicheres und gewandtes Fahren) |
| WICHTIG | - |
Fahrlehrerlaubnis Klasse CE 
| Voraussetzung: | Besitz der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE, ausreichende Fahrpraxis in der Klasse CE (innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre Fahrpraxis in der Klasse C/CE oder mindestens 6 Monate hauptberufliches Führen von Fahrzeugen der Klasse C/CE oder mindestens 60 Stunden Zusatzausbildung in einer Fahrschule nach Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse CE) |
| Mindestalter: | 22 Jahre |
| Nachweise | Unterlagen über Fahrpraxis der Klasse CE, unbefristeter Fahrlehrerschein der Klasse BE |
| Ausbildung: | ganztags in geschlossenen Kursen (je 8 Unterrichtseinheiten a 45´) Theorie: Fortsetzung der Verkehrspädagogik und –psychologie gemäß den Anforderungen der Klasse CE, Ergänzung des Grundwissens in Verkehrsrecht und Technik Praxis: Vervollkommnung der eigenen praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten |
| Dauer: | 1 Monat (140 Stunden) bei Vorbesitz Fahrlehrerlaubnis DE 2 Monate (280 Stunden) ohne Vorbesitz Fahrlehrerlaubnis DE |
| Praktikum: | keins |
| Prüfung: | Theorie: je eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung nach Ende des Lehrgangs Praxis: fahrpraktische Prüfung (Grundfahraufgaben, eigenes sicheres und gewandtes Fahren) |
| WICHTIG | Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE berechtigt auch zur Ausbildung in der Klasse T. |
Fahrlehrererlaubnis Klasse DE 
| Voraussetzung: | Besitz der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE, ausreichende Fahrpraxis in der Klasse DE, Klasse D1/DE1 reichen nicht aus (innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre Fahrpraxis in der Klasse D/DE oder mindestens 6 Monate hauptberufliches Führen von Fahrzeugen der Klasse D/DE oder mindestens 60 Stunden Zusatzausbildung in einer Fahrschule nach Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse DE) |
| Mindestalter: | 22 Jahre |
| Nachweise | Unterlagen über Fahrpraxis der Klasse CE, unbefristeter Fahrlehrerschein der Klasse BE |
| Ausbildung: | ganztags in geschlossenen Kursen (je 8 Unterrichtseinheiten a 45´) Theorie: Fortsetzung der Verkehrspädagogik und –psychologie gemäß den Anforderungen der Klasse DE, Ergänzung des Grundwissens in Verkehrsrecht und Technik Praxis: Vervollkommnung der eigenen praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten |
| Dauer: | 1 Monat (140 Stunden) mit Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis CE 2 Monate (280 Stunden) ohne Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis CE |
| Praktikum: | keins |
| Prüfung: | Theorie: je eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung nach Ende des Lehrgangs Praxis: fahrpraktische Prüfung (Grundfahraufgaben, eigenes sicheres und gewandtes Fahren) |
| WICHTIG | Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE ist an den Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse DE gebunden.. |
