Fortbildung für Inhaber einer Seminarerlaubnis (ASF/ASP) nach § 33, Abs.2 FahrlG – Pflichtfortbildung!
| Voraussetzung: | Besitz einer Seminarerlaubnis ASF/ASP |
| Turnus: | innerhalb von 2 Jahren nach Ersteinweisung, dann alle 4 Jahre |
| Dauer: | 3 Tage (nur ASF oder ASP) bzw. 4 Tage (ASF und ASP) Vollzeit |
| Inhalte: | 2 Tage allgemeine Themen der Moderation, je ein Tag zu spezifischen Themen ASF und/oder ASP |
| Kosten: | 360,00€ (ASF und ASP) bzw. 260,00€ (ASF oder ASP) |
| WICHTIG: | bei Besuch beider Fortbildungskurse für ASF und ASP innerhalb eines Jahres entfällt ein allgemeiner Teil, bei fehlender Fortbildung kann die Seminarerlaubnis entzogen werden; keine Fehlzeiten während der Veranstaltung möglich! |
Allgemeine Fahrlehrerfortbildung nach §33a, Abs. 1 FahrlG –Pflichtfortbildung
| Voraussetzung: | Besitz einer Fahrlehrerlaubnis |
| Turnus: | alle 4 Jahre |
| Dauer: | 3 Tage Vollzeit |
| Inhalte: | Aktuelles zum Straßenverkehrsrecht, Fahrlehrerrecht und Versicherungs-recht, Pädagogik, Technik, fahrpraktische Auffrischung auf Fahrzeugen verschiedener Klassen in Verbindung mit aktuellen Veränderungen der Prüfungsrichtlinien Vorstellung neuer Unterrichtsmaterialien, Ausrüstung und von Fahrzeugen |
| Kosten: | 235,00 € |
| WICHTIG: | keine gegenseitige Anrechnung von Teilnahmen an Fortbildungen nach § 33/1 und § 33/2 FahrlG möglich, bei fehlender Fortbildung kann die Fahrlehrerlaubnis entzogen werden; keine Fehlzeiten während der Veranstaltung möglich! |
Moderatoren- Grundkurs zum Erwerb der Seminarerlaubnis für Aufbauseminare ASF/ASP nach § 31 FahrlG
| Voraussetzung: | Fahrlehrerlaubnis der Klassen BE und A, mindestens 3 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre hauptberufliche Erteilung von theoretischem und praktischem Unterricht an Fahrschüler der Klassen B und A |
| Turnus: | einmalig |
| Dauer: | 4 Tage Vollzeit |
| Inhalte: | Methoden und Techniken der Moderation, Grundfragen der Gruppendynamik; Möglichkeiten der Visualisierung, Rollenspiele, Moderationsübungen |
| Kosten: | 360,00 € |
| WICHTIG: | Teilnahme berechtigt noch nicht zur Durchführung von Aufbauseminaren, zusätzlicher Besuch je eines Einweisungsseminares für ASF und ASP innerhalb von 2 Jahren ist notwendig; keine Fehlzeiten während der Veranstaltung möglich! |
Einweisungskurs zum Programm des Aufbauseminars für Fahranfänger (ASF) nach § 31 FahrlG
| Voraussetzung: | Moderatoren- Grundkurs |
| Turnus: | einmalig |
| Dauer: | 4 Tage Vollzeit |
| Inhalte: | detaillierte Behandlung und Erprobung aller Kursinhalte ASF auf Grundlage der bereits erworbenen Techniken der Gesprächsführung, Moderationsübungen und Rollenspiele |
| Kosten: | 375,00 € |
| WICHTIG: | nach Absolvieren des Moderatoren- Grundkurses und des ASF- Einweisungsseminares kann Seminarerlaubnis beantragt und als Moderator ASF gearbeitet werden; keine Fehlzeiten während der Veranstaltung möglich! |
Einweisungskurs zum Programm des Aufbauseminars für Punkteauffällige (ASP) nach § 31 FahrlG
| Voraussetzung: | Moderatoren- Grundkurs |
| Turnus: | einmalig |
| Dauer: | 4 Tage Vollzeit |
| Inhalte: | detaillierte Behandlung und Erprobung aller Kursinhalte ASP auf Grundlage der bereits erworbenen Techniken der Gesprächsführung, Moderationsübungen und Rollenspiele |
| Kosten: | 375,00 € |
| WICHTIG: | nach Absolvieren des Moderatoren- Grundkurses und des ASP- Einweisungsseminares kann Seminarerlaubnis beantragt und als Moderator ASP gearbeitet werden; keine Fehlzeiten während der Veranstaltung möglich! |
Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer nach § 9b FahrlG – Voraussetzung für die Beschäftigung von Fahrlehrern im Praktikum!
| Voraussetzung: | Fahrlehrerlaubnis der Klassen BE, mindestens 3 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre hauptberufliche Erteilung von theoretischem und praktischem Unterricht an Fahrschüler der Klassen B und A |
| Turnus: | einmalig |
| Dauer: | 3 Tage Vollzeit |
| Inhalte: | Rechtliche Rahmenbedingungen, Musterausbildungsplan, Inhalte der Fahrlehrerausbildung, Prüfungsinhalte |
| Kosten: | 235,00 € |
| WICHTIG: | Voraussetzungen für die Anerkennung einer Fahrschule als Ausbildungsfahrschule: der Inhaber oder verantwortliche Leiter 1. ist selbst Ausbildungsfahrlehrer, 2. besitzt seine Fahrschulerlaubnis seit mindestens 3 Jahren, 3. ist zuverlässig; keine Fehlzeiten während der Veranstaltung möglich! |
Fahrschulbetriebswirtschaftlicher Lehrgang nach § 11 FahrlG – eine Voraussetzung zum Erlangen der Fahrschulerlaubnis!
| Voraussetzung: | - |
| Turnus: | einmalig |
| Dauer: | 2 Wochen Vollzeit (72 Stunden) |
| Inhalte: | Möglichkeiten und Risiken der Führung eines Fahrschulbetriebes, marktwirtschaftliche Grundbegriffe, Rechnungswesen, Kostenrechnung, Kalkulation, Unternehmensrechtsformen, Betriebsgründung, gesetzliche Bestimmungen, Arbeits-, Versicherungs-, Steuer- und Wettbewerbsrecht |
| Kosten: | 750,00 € |
| WICHTIG: | weitere Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis: Mindestalter 25 Jahre; persönliche Zuverlässigkeit; keine Zweifel an Fähigkeit zur Führung von Mitarbeitern und Betrieb; Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse, für die die Fahrschulerlaubnis beantragt wird, mindesten 2 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses; Verfügung über erforderliche Unterrichtsräume, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge |

Danke für die schnelle und gute Ausbildung ! An das Team der EVT !!