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| Finanzierungsmöglichkeiten der Aus- und WeiterbildungViele Angebote unseres Ausbildungsprogramms sind anerkannte Qualifikationsmaßnahmen, die durch verschiedene Kostenträger gefördert werden. Diese sind unter anderem: • die Agentur für Arbeit bzw. die Träger des ALG II (Bildungsgutschein) • Rentenversicherungsträger • Berufsgenossenschaften • der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr • der Europäische Sozialfond Entscheident für eine Förderung ist das Vorliegen persönlicher Voraussetzungen. Auskünfte hierzu gibt Ihnen Ihr zuständiger Berater. Natürlich beraten auch wir Sie gern und sagen Ihnen, welche Fördermöglichkeiten bei den einzelnen Angeboten in Frage kommen. |
| 1. Bildungsgutschein Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Ihre berufliche Weiterbildung gefördert werden kann? Die Notwendigkeit der Weiterbildung muss wegen Qualifikationsdefiziten gegeben sein. Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung soll Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern. Berücksichtigt werden sollen dabei Ihre eigenen Fähigkeiten, insbesondere der bisherige berufliche Werdegang und Vorkenntnisse, aber auch persönliche Voraussetzungen wie körperliche und geistige Eignung. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren entscheidet die Agentur für Arbeit/das Jobcenter nach Beratung, inwieweit der Abbau von Qualifikationsdefiziten zur beruflichen Eingliederung führen kann. Hierbei kommt der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und Ihrer Mobilitätsbereitschaft eine hohe Bedeutung zu. Ziel ist es, dass Sie nach Abschluss der Weiterbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Beratung Zur Feststellung, ob für Sie eine Weiterbildung wegen eines Qualifikationsdefizits notwendig ist, ist es unbedingt erforderlich, dass möglichst frühzeitig eine Beratung durch die Agentur für Arbeit/das Jobcenter erfolgt. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Ihrer Agentur für Arbeit/Jobcenter. Im Rahmen dieser Beratung werden Ihre Fragen in Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung unter Berücksichtigung der in Punkt 1.1 aufgeführten Faktoren besprochen und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung geklärt. Nicht immer reicht ein Beratungsgespräch zur Prüfung der Eignungsvoraussetzungen aus. Deshalb kann unter Umständen auch die Veranlassung ärztlicher oder psychologischer Untersuchungen erforderlich sein. Bildungsgutschein |
| 2. WeGebAU (Weiterbildung Geringerqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)Was und wer wird gefördert? Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn der Arbeitnehmer- bisher keinen Berufsabschluss erworben - im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses und unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes mit der Weiterbildung einen anerkannten Berufsabschluss oder eine Teilqualifizierung erwirbt und - wegen der Teilnahme ganz oder teilweise nicht erbringen kann.Was wird erstattet? Für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer wegen der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt, erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Rechtsgrundlage: § 235c SGB IIIa) Weiterbildungskosten für beschäftigte Arbeitnehmer ab 45 Jahre Wer wird gefördert? - bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben, Welche Weiterbildungen können gefördert werden? Was wird erstattet ? b) Weiterbildungskosten für geringerqualifizierte beschäftigte Arbeitnehmer Wer wird gefördert? - keinen Berufsabschluss besitzen oder Welche Weiterbildungen können gefördert werden? Was wird erstattet? |
| 3. Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III) Die Agentur für Arbeit kann bis zu zehn Prozent der Kosten für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung einsetzen um die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten aktiven Arbeitsförderungsleistungen durch freie Leistungen der aktiven Arbeitsförderung zu erweitern. Über die Möglichkeiten der freien Förderung sprechen sie bitte mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler. Sonstige weitere Leistungen der Jobcenter. Das Jobcenter kann ebenfalls weitere Leistungen erbringen, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind. Bei Fragen treten Sie bitte mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler in Kontakt. |
| Folgende Bildungsangebote sind nach AZWV zertifiziert und erfüllen damit grundsätzlich die Voraussetzung für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit und die für ALG II zuständigen Behörden:Trainingszentrum Kraftfahrer: - alle Module (1-18) inklusive EU- KraftfahrerUmschulung Berufskraftfahrer (IHK)Trainingszentrum Lager/ Logistik: - alle Module (1-4) Kompetenzzentrum Fahrlehrer Ob eine Förderung möglich ist, wird immer im Einzelfall entschieden! Bei der Fortbildung zum Fahrlehrer gibt es außerdem die Möglichkeit der Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als “Meister- BAFöG”. |
| Meister-BAföG Der Gesetzgeber hat den Fachkräften, mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB), die Tür zu einer selbständigen Existenz weit geöffnet. Die finanzielle Unterstützung, die nach dem AFBG gewährt wird, ist zweigleisig: Sie besteht aus Zuschüssen und subventionierten, zinsgünstigen Darlehen. Die Zuschüsse werden durch die jeweiligen Landesbehördenausgezahlt; Darlehen gewährt die KfW. Wer wird gefördert? Anspruch auf Leistungen nach dem AFBG haben Handwerker, Techniker, und andere Fachkräfte, die im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme einen öffentlich-rechtlich geregelten Abschluss anstreben. Voraussetzung: Er liegt über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses. Außerdem muss der Antragssteller bereits einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf haben.Was wird gefördert? Voll- und Teilzeitmaßnahmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen: - Der/die Kurs/-e muss/müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen - Höchstdauer für Vollzeitkurse: 24 Monate (maximaler Zeitrahmen 36 Monate); für Teilzeitkurse: 48 Monate - Bei Vollzeitkursen müssen an 4 Werktagen Lehrveranstaltungen stattfinden. 25 Unterrichtsstunden in der Woche sind das Minimum. - Teilzeitkurse müssen mindestens 150 Unterrichtsstunden in 8 Monaten haben - Es kann sich auch um Fernunterrichtslehrgänge handelnWie wird gefördert? Die Anlaufstelle der einzelnen Bundesländer entscheiden über:1. Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Maßnahme) Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erfolgt sowohl bei Voll- als auch bei Teilzeitkursen bis zu einer Höhe von 10.226 €. Davon werden 30,5% als Zuschuss gewährt. Für die restlichen Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. 2. Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen können zur Finanzierung des Lebensunterhaltes einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Seine Höhe ist abhängig von Einkommen, Vermögen und Familienstand. Der Unterhaltsbeitrag besteht i. d. R. aus Zuschuss und Darlehen. Der Darlehens-Teilerlass: Der Antragsweg: Wo kann man Leistungen nach dem AFBG beantragen? Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt: Hamburg: Hessen: Niedersachsen und Bremen: Nordrhein-Westfalen: Sachsen: Schleswig-Holstein: Thüringen: Für das Gesamtdarlehen müssen während der Dauer der Fortbildung und einer sich anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens für insgesamt sechs Jahre – weder Zinsen noch Tilgung gezahlt werden. Der Darlehensnehmer kann für die Dauer der Rückzahlung (maximal zehn Jahre) zwischen einem festen und einem variablen Zinssatz wählen. Die Rückzahlungsraten sind niedrig, die monatliche Mindestrate beträgt 128 €. |
| Privat Natürlich besteht daneben auch die Möglichkeit, die Fortbildungsangebote privat zu bezahlen- vielleicht ist ja Ihr Arbeitgeber bereit, sich an den Kosten zu beteiligen? |
