| Zweiräder | PKW | LKW | Bus | Traktor/ Arbeitsmaschinen |
| Mofa | Mofa bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig |
| Mindestalter: | 15 |
| Unterlagen/ Nachweise | Lichtbild |
| Ausbildung: | |
| Theorie: | normalerweise gesonderter Kurs mit mindestens 6 Doppelstunden in dem alle wichtigen Regelungen gezielt unterrichtet werden, bei Nichtzustandekommen wegen zu geringer Teilnehmerzahl Gemeinschaftsunterricht mit den Fahrschülern der Klasse M, A1 oder A, 12 Doppelstunden Grundstoff und zusätzlich mindestens 2 Doppelstunden speziellen Motorradunterricht |
| Praxis: | mindestens 90 Minuten praktische Grundausbildung |
| Prüfung: | |
| Theorie: | 15 Fragen Grundwissen Mofa und 5 Fragen Zusatzwissen Mofa maximal sind 7 Fehlerpunkte erlaubt |
| Praxis: | keine Prüfung notwendig |
| WICHTIG | “Mofa” ist keine eigene Führerscheinklasse. Es wird kein Führerschein erstellt, sondern nur eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis, gleich welcher Klasse, ist, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung. |
| M | Motorrad bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit |
| Mindestalter: | 16 |
| Unterlagen/ Nachweise | Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen |
| Ausbildung: | |
| Theorie: | 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff |
| Praxis: | Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Zahl der Fahrstunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt |
| Prüfung: | |
| Theorie: | Fragebogen mit 20 Fragen Grundwissen und 10 Fragen klassenspezifischen Zusatzwissen davon mindestens 3 Fragen mit der Wertigkeit 5 maximal 10 Fehlerpunkte sind zulässig (aber nur eine falsche Antwort mit der Wertigkeit 5!) |
| Praxis: | mindestens 30 Minuten, Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften, Grundfahraufgaben |
| WICHTIG | Es gibt keine Probezeit. Wer im Besitz des Führerscheins einer anderen Klasse ist, darf mit diesem Fahrzeuge der Klasse M fahren. Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 cm³ Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. |
| A1 | Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres dürfen Sie nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit fahren. |
| Mindestalter: | 16 |
| Unterlagen/ Nachweise | Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen |
| Ausbildung: | |
| Theorie: | 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff |
| Praxis: | Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Zahl der Fahr-stunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt, 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit |
| Prüfung: | |
| Theorie: | Fragebogen mit 20 Fragen Grundwissen und 10 Fragen klassenspezifischen Zusatzwissen davon mindestens 3 Fragen mit der Wertigkeit 5 maximal 10 Fehlerpunkte sind zulässig (aber nur eine falsche Antwort mit der Wertigkeit 5!) |
| Praxis: | mindestens 45 Minuten, Fahren innerhalb und außerhalb von geschlossenen Ortschaften, auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, Grundfahraufgaben |
| WICHTIG | Wenn der alte Führerschein Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde, wird bei Umtausch die Klasse A1 mit erteilt. |
| A beschränkt | Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW |
| Mindestalter: | 18 |
| Unterlagen/ Nachweise | Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen |
| Ausbildung: | |
| Theorie: | 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff |
| Praxis: | Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Zahl der Fahrstunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt, 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b) 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit |
| Prüfung: | |
| Theorie: | Fragebogen mit 20 Fragen Grundwissen und 10 Fragen klassenspezifischen Zusatzwissen davon mindestens 3 Fragen mit der Wertigkeit 5 maximal 10 Fehlerpunkte sind zulässig (aber nur eine falsche Antwort mit der Wertigkeit 5!) |
| Praxis: | mindestens 60 Minuten, Fahren innerhalb und außerhalb von ge-schlossenen Ortschaften, auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, Grundfahraufgaben |
| WICHTIG | 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden. Wer den alten Führerschein der Klasse 1a hat und nicht leistungsbegrenzte Krafträder fahren möchte, muss den Führerschein umtauschen. |
| A unbeschränkt | Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW |
| Mindestalter: | 25 |
| Unterlagen/ Nachweise | Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen |
| Ausbildung: | |
| Theorie: | 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff |
| Praxis: | Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Zahl der Fahrstunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt, 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b) 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit |
| Prüfung: | |
| Theorie: | Fragebogen mit 20 Fragen Grundwissen und 10 Fragen klassenspezifischen Zusatzwissen davon mindestens 3 Fragen mit der Wertigkeit 5 maximal 10 Fehlerpunkte sind zulässig (aber nur eine falsche Antwort mit der Wertigkeit 5!) |
| Praxis: | mindestens 60 Minuten, Fahren innerhalb und außerhalb von ge-schlossenen Ortschaften, auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, Grundfahraufgaben |
| WICHTIG | 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden. Wer den alten Führerschein der Klasse 1a hat und nicht leistungsbegrenzte Krafträder fahren möchte, muss den Führerschein umtauschen. |
| B | Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen: a) Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, b) Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t. |
| Mindestalter: | 18 |
| Unterlagen/ Nachweise | Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen |
| Ausbildung: | |
| Theorie: | 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff |
| Praxis: | Grundausbildung nach Fahrschüler- Ausbildungsordnung, Zahl der Fahrstunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt, 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit |
| Prüfung: | |
| Theorie: | Fragebogen mit 20 Fragen Grundwissen und 10 Fragen klassenspezifischen Zusatzwissen davon mindestens 3 Fragen mit der Wertigkeit 5 maximal 10 Fehlerpunkte sind zulässig (aber nur eine falsche Antwort mit der Wertigkeit 5!) |
| Praxis: | mindestens 45 Minuten, Fahren innerhalb und außerhalb von geschlossenen Ortschaften, auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen |
| WICHTIG | Wenn Sie den Führerschein der alten Klasse 3 besitzen, dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen (Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) und Fahrzeuge der Klasse C1 bzw. C1E fahren. Diese Klassen werden auf das 65. Lebensjahr befristet. Danach können sie nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über den Gesundheitszustand und das Sehvermögen um jeweils 5 Jahre verlängert werden. |
| BE | Kraftwagen der Klasse B mit einem a) Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw oder b) Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer ist als die Leermasse des Pkw oder die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t. |
| Mindestalter: | 18 |
| Unterlagen/ Nachweise | Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen |
| Ausbildung: | |
| Theorie: | nicht vorgeschrieben |
| Praxis: | Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Zahl der Fahrstunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt, 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde Autobahn, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit |
| Prüfung: | |
| Theorie: | entfällt |
| Praxis: | mindestens 45 Minuten, Fahren innerhalb und außerhalb von geschlossenen Ortschaften, auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen |
| WICHTIG | Mit der alten Klasse 3 dürfen Sie alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen wie z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen |
| S | Dreirädrige Krafträder (Trikes), vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads, Mini-Pkw).Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h (durch die Bauart bestimmt) mit Fremdzündungsmotor (also “Benziner”): Hubraum maximal 50 ccm mit Dieselmotor: maximal 4kW Nutzleistung mit Elektromotor: maximal 4 kW Nenndauerleistung bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen: Leermasse maximal 350 kg (bei Elektrofahrzeugen: Akkus nicht mitgerechnet) |
| Mindestalter: | 16 |
| Unterlagen/ Nachweise | Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen |
| Ausbildung: | |
| Theorie: | 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff |
| Praxis: | Grundausbildung nach Fahrschüler- Ausbildungsordnung, Zahl der Fahr-stunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt, keine Sonderfahrten |
| Prüfung: | |
| Theorie: | Fragebogen mit 20 Fragen Grundwissen und 10 Fragen klassenspezifischen Zusatzwissen davon mindestens 3 Fragen mit der Wertigkeit 5 maximal 10 Fehlerpunkte sind zulässig (aber nur eine falsche Antwort mit der Wertigkeit 5!) |
| Praxis: | mindestens 30 Minuten, Fahren vorwiegend innerhalb von geschlossenen Ortschaften, eine Grundfahraufgabe (rückwärts fahren oder Vollbremsung) |
| WICHTIG | Es gibt keine Probezeit. |
| C1 | Kraftwagen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht |
| Mindestalter: | 18 |
| Unterlagen/ Nachweise | Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Führerschein Klasse B oder Prüfung Klasse B bestanden |
| Ausbildung: | |
| Theorie: | 6 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstunden Zusatzstoff |
| Praxis: | Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Zahl der Fahr-stunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt, 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde Autobahn, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit |
| Prüfung: | |
| Theorie: | Fragebogen mit 10 Fragen Grundwissen und 20 Fragen klassenspezifischen Zusatzwissen davon mindestens 3 Fragen mit der Wertigkeit 5 maximal 10 Fehlerpunkte sind zulässig (aber nur eine falsche Antwort mit der Wertigkeit 5!) |
| Praxis: | 45 Minuten, Fahren innerhalb und außerhalb von geschlossenen Ort-schaften, Autobahn und Kraftfahrtstraßen, Abfahrtkontrolle, Grundfahr-aufgaben |
| WICHTIG | Für Fahrzeugführer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindest-alter 19 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.Wer den alten Führerschein der Klasse 2 nicht umtauscht, darf ab dem 65. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C1/ C1E mehr fahren. AB 10. SEPTEMBER 2009 ist eine Grundqualifikation nach 2003/59/EG erforderlich, um gewerblich Güter zu transportieren!!! |
| C1E | Kraftwagen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leer-masse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamt-massen nicht größer als 12 t. |
| Mindestalter: | 18 |
| Unterlagen/ Nachweise | Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Führerschein Klasse C1 oder Prüfung Klasse C1 bestanden |
| Ausbildung: | |
| Theorie: | - |
| Praxis: | Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Zahl der Fahr-stunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt, 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde Autobahn, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit bei gemeinsamer Ausbildung von C1 und C1E: 1(Solo) + 3(Zug) Fahr-stunden Überland, 1(Solo) + 1(Zug) Fahrstunden Autobahn, 0(Solo) + 2(Zug) Fahrstunden bei Dunkelheit |
| Prüfung: | |
| Theorie: | keine Theorieprüfung |
| Praxis: | 45 Minuten, Fahren innerhalb und außerhalb von geschlossenen Ort-schaften, Autobahn und Kraftfahrtstraßen, Grundfahraufgaben, Verbin-den und Trennen |
| WICHTIG | Für Fahrzeugführer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindest-alter 19 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.Wer den alten Führerschein der Klasse 2 nicht umtauscht, darf ab dem 65. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C1/ C1E mehr fahren. AB 10. SEPTEMBER 2009 ist eine Grundqualifikation nach 2003/59/EG erforderlich, um gewerblich Güter zu transportieren!!! |
| C | Kraftwagen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht |
| Mindestalter: | 18 |
| Unterlagen/ Nachweise | Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Führerschein der Klasse B oder zumindest Prüfung Klasse B bestanden |
| Ausbildung: | |
| Theorie: | 6 Doppelstunden Grundstoff und 10 Doppelstunden Zusatzstoff |
| Praxis: | Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Zahl der Fahr-stunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt, B auf C: 5 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstun-den Dunkelheit C1 auf C: 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde Autobahn, 1 Fahrstun-de Dunkelheit |
| Prüfung: | |
| Theorie: | Fragebogen mit 10 Fragen Grundwissen und 27 Fragen klassenspezifischen Zusatzwissen davon mindestens 4 Fragen mit der Wertigkeit 5 maximal 10 Fehlerpunkte sind zulässig (aber nur eine falsche Antwort mit der Wertigkeit 5!) |
| Praxis: | mindestens 75 Minuten, Fahren innerhalb und außerhalb von geschlos-senen Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrtstraßen, Grundfahraufgaben, Abfahrtkontrolle |
| WICHTIG | Für Fahrzeugführer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindest-alter 19 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt. AB 10. SEPTEMBER 2009 ist eine Grundqualifikation nach 2003/59/EG erforderlich, um gewerblich Güter zu transportieren!!! |
| CE | Kraftwagen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (nach oben keine Be-schränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht |
| Mindestalter: | 18 |
| Unterlagen/ Nachweise | Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, ärztliches Zeugnis, Erste- Hilfe- Kurs, Führerscheinbesitz der Klasse C oder zumindest die Prüfung Klasse C bestanden |
| Ausbildung: | |
| Theorie: | 6 Doppelstunden Grundstoff und 10 Doppelstunden Zusatzstoff |
| Praxis: | Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Zahl der Fahr-stunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt, C auf CE: 5 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahr-stunden bei Dunkelheit bei gemeinsamer Ausbildung von C + CE: 3 (Solo) + 5 (Zug) Fahrstunden Überland, 1 (Solo) + 2 (Zug) Fahrstunden Autobahn, 0 (Solo) + 3 (Zug) Fahrstunden bei Dunkelheit |
| Prüfung: | |
| Theorie: | Fragebogen mit 10 Fragen Grundwissen und 20 Fragen klassenspezifischen Zusatzwissen davon mindestens 3 Fragen mit der Wertigkeit 5 maximal 10 Fehlerpunkte sind zulässig (aber nur eine falsche Antwort mit der Wertigkeit 5!) |
| Praxis: | mindestens 75 Minuten, Fahren innerhalb und außerhalb von geschlos-senen Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrtstraßen, Grundfahraufgaben, Verbinden und Trennen |
| WICHTIG | Für Fahrzeugführer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindest-alter 19 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt. AB 10. SEPTEMBER 2009 ist eine Grundqualifikation nach 2003/59/EG erforderlich, um gewerblich Güter zu transportieren!!! |
| D1 | Bus mit mehr als 8, aber höchstens 16 Fahrgastplätzen, auch mit An-hänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse |
| Mindestalter: | 21 |
| Unterlagen/ Nachweise | Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis (auch von Arbeitsmedizinern), ärztliches Zeugnis, Belastungsgutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung, Erste-Hilfe-Kurs, mindestens Fahrerlaubnis Klasse B |
| Ausbildung: | |
| Theorie: | bei Vorbesitz der Klasse B: 6 Doppelstunden Grundstoff und 18 Doppel-stunden Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse B und C1: 6 Doppelstunden Grundstoff und 12 Doppelstunden Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse C: 6 Doppelstunden Grundstoff und 8 Doppel-stunden Zusatzstoff |
| Praxis: | B oder C1 auf D1; bis 2 Jahre Vorbesitz: 45 Fahrstunden Grundausbil-dung, 22 Fahrstunden Überland, 14 Fahrstunden Autobahn, 8 Fahrstun-den bei Dunkelheit B oder C1 auf D1; mehr als 2 Jahre Vorbesitz: 33 Fahrstunden Grund-ausbildung, 12 Fahrstunden Überland, 8 Fahrstunden Autobahn, 5 Fahr-stunden bei Dunkelheit C auf D1, bis 2 Jahre Vorbesitz: 14 Fahrstunden Grundausbildung, 16 Fahrstunden Überland, 8 Fahrstunden Autobahn, 6 Fahrstunden bei Dunkelheit C auf D1, mehr als 2 Jahre Vorbesitz: 7 Fahrstunden Grundausbildung, 8 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden Dunkelheit |
| Prüfung: | |
| Theorie: | Fragebogen mit 10 Fragen Grundwissen und 20 Fragen klassenspezifischen Zusatzwissen davon mindestens 3 Fragen mit der Wertigkeit 5 maximal 10 Fehlerpunkte sind zulässig (aber nur eine falsche Antwort mit der Wertigkeit 5!) |
| Praxis: | mindestens 60 Minuten, Fahren innerhalb und außerhalb von geschlos-senen Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrtstraßen, Grundfahraufgaben, Abfahrtkontrolle |
| WICHTIG | Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanfor-derungen an das Sehvermögen erfüllt. Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU vorlegen. Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls bereits das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird. AB 10. SEPTEMBER 2008 ist eine Grundqualifikation nach 2003/59/EG erforderlich, um gewerblich Personen zu befördern!!! |
| D1E | Bus mit mehr als 8, aber höchstens 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse |
| Mindestalter: | 21 |
| Unterlagen/ Nachweise | Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis (auch vom Arbeitsmedizinern), ärztliches Zeugnis, Belastungsgutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung, Erste-Hilfe-Kurs, mindestens bestandene Prüfung Klasse D1 |
| Ausbildung: | |
| Theorie: | keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben |
| Praxis: | bei Vorbesitz oder zumindest erfolgreich bestandener Prüfung der Klasse D1: 14 Fahrstunden Grundausbildung, 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahr-stunde Autobahn, 1 Fahrstunde Dunkelheit |
| Prüfung: | |
| Theorie: | keine theoretische Prüfung |
| Praxis: | mindestens 45 Minuten, Fahren innerhalb und außerhalb von geschlos-senen Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrtstraßen, Grundfahraufgaben, Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen |
| WICHTIG | Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanfor-derungen an das Sehvermögen erfüllt. Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU vorlegen. Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls bereits das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird. AB 10. SEPTEMBER 2008 ist eine Grundqualifikation nach 2003/59/EG erforderlich, um gewerblich Personen zu befördern!!! |
| D | Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse |
| Mindestalter: | 21 |
| Unterlagen/ Nachweise | Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis (auch vom Arbeitsmedizinern), ärztliches Zeugnis, Belastungsgutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung, Erste-Hilfe-Kurs, mindestens Fahrerlaubnis Klasse B |
| Ausbildung: | |
| Theorie: | bei Vorbesitz der Klasse B: 6 Doppelstunden Grundstoff und 18 Doppel-stunden Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse B und C1: 6 Doppelstunden Grundstoff und 12 Doppelstunden Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse C und/oder D1: 6 Doppelstunden Grundstoff und 8 Doppelstunden Zusatzstoff |
| Praxis: | B oder C1 auf D; bis 2 Jahre Vorbesitz: 45 Fahrstunden Grundausbildung, 22 Fahrstunden Überland, 14 Fahrstunden Autobahn, 8 Fahrstunden bei Dunkelheit B oder C1 auf D; mehr als 2 Jahre Vorbesitz: 33 Fahrstunden Grundaus-bildung, 12 Fahrstunden Überland, 8 Fahrstunden Autobahn, 5 Fahrstun-den bei Dunkelheit C auf D; bis 2 Jahre Vorbesitz: 14 Fahrstunden Grundausbildung, 16 Fahrstunden Überland, 8 Fahrstunden Autobahn, 6 Fahrstunden bei Dunkelheit C auf D; mehr als 2 Jahre Vorbesitz: 7 Fahrstunden Grundausbildung, 8 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit D1 auf D: 20 Fahrstunden Grundausbildung, 5 Fahrstunden Überland, 5 Fahrstunden Autobahn, 5 Fahrstunden bei Dunkelheit |
| Prüfung: | |
| Theorie: | Fragebogen mit 10 Fragen Grundwissen und 30 Fragen klassenspezifischen Zusatzwissen davon mindestens 4 Fragen mit der Wertigkeit 5 maximal 10 Fehlerpunkte sind zulässig (aber nur eine falsche Antwort mit der Wertigkeit 5!) |
| Praxis: | mindestens 75 Minuten, Fahren innerhalb und außerhalb von geschlos-senen Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrtstraßen, Grundfahraufgaben, Abfahrtkontrolle |
| WICHTIG | Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforde-rungen an das Sehvermögen erfüllt. Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU vorlegen. Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls bereits das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird. AB 10. SEPTEMBER 2008 ist eine Grundqualifikation nach 2003/59/EG erforderlich, um gewerblich Personen zu befördern!!! |
| DE | Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse |
| Mindestalter: | 21 |
| Unterlagen/ Nachweise | Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis (auch vom Arbeitsmedizinern), ärztliches Zeugnis, Belastungsgutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung, Erste-Hilfe-Kurs, mindestens Führerschein Klasse B |
| Ausbildung: | |
| Theorie: | keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben |
| Praxis: | D1 oder D auf DE: 4 Fahrstunden Grundausbildung, 3 Fahrstunden Über-land, 1 Fahrstunde Autobahn, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit |
| Prüfung: | |
| Theorie: | keine theoretische Prüfung |
| Praxis: | mindestens 45 Minuten, Fahren innerhalb und außerhalb von geschlos-senen Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrtstraßen, Grundfahraufgaben, Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen |
| WICHTIG | Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforde-rungen an das Sehvermögen erfüllt. Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder ein MPU vorlegen. Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls bereits das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird. AB 10. SEPTEMBER 2008 ist eine Grundqualifikation nach 2003/59/EG erforderlich, um gewerblich Personen zu befördern!!! |
| L | Traktor bis 32 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit zulassungsfreien Anhängern (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h); selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bauartbestimmte Höchst-geschwindigkeit; Stapler bis 25 km/h |
| Mindestalter: | 16 |
| Unterlagen/ Nachweise | Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen |
| Ausbildung: | |
| Theorie: | 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff |
| Praxis: | Keine praktische Ausbildung erforderlich |
| Prüfung: | |
| Theorie: | Fragebogen mit 30 Fragen (20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff) 10 Fehlerpunkten sind maximal zulässig, es sei denn, es werden zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet (dann ist die Prüfung bei 10 Fehlerpunkten nicht bestanden). |
| Praxis: | entfällt |
| WICHTIG | Wenn Sie den Führerschein der alten Klasse 3 haben und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T mit erteilt. |
| T | Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindig-keit in der Land- oder Forstwirtschaft (bis 18 Jahre bis 40 km/h), auch mit Anhänger; selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbestimmte Höchst-geschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft |
| Mindestalter: | 16 |
| Unterlagen/ Nachweise | Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen |
| Ausbildung: | |
| Theorie: | 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstunden Zusatzstoff |
| Praxis: | Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Zahl der Fahr-stunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt |
| Prüfung: | |
| Theorie: | Fragebogen mit 30 Fragen (20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff) 10 Fehlerpunkten sind maximal zulässig, es sei denn, es werden zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet (dann ist die Prüfung bei 10 Fehlerpunkten nicht bestanden). |
| Praxis: | mindestens 60 Minuten, Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen |
| WICHTIG | Wenn Sie den Führerschein der alten Klasse 3 haben und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T mit erteilt. |
