| Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Güter- oder Personenverkehr im Rahmen einer Umschulung Die Ausbildungsordnung des Berufsbildes Berufskraftfahrer von 1973 wurde im August 2001 überarbeitet. Die Ausbildungszeit beträgt seitdem 21 Monate, inklusive eines neunmonatigen Betriebspraktikums. Ihren hohen Stellenwert bezieht diese Ausbildung zum einen aus dem weiter steigenden Aufkommen im gewerblichen Straßenverkehr und zum anderen aus den Harmonisierungsbestrebungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, in der näheren Zukunft von Fahrern im gewerblichen Fernverkehr einen einheitlichen Qualifizierungsnachweis zu verlangen. |
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Die theoretische Ausbildung In ihr werden alle für das Berufsfeld wesentlichen theoretischen Kenntnisse vermittelt. Wir als Bildungsträger sind bestrebt, die Verbindung zwischen Theorie und Praxis so eng wie möglich zu gestalten. Der theoretische Teil gliedert sich wie folgt: - Logistik |
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Das Praktikum Das neunmonatige Praktikum ist das Bindeglied zwischen der schulischen Ausbildung und dem beruflichen Alltag. Hier sollen die erworbenen Kenntnisse im Rahmen der Gegeben-heiten des Praktikumsbetriebes angewandt werden und der Beruf des Kraftfahrers im Arbeitsalltag „ erfahren “ werden. Umgekehrt sollen die praktischen Erfahrungen zur Fes-tigung der theoretischen Kenntnisse beitragen. Angestrebt ist eine Übernahme der Praktikanten nach erfolgreichem Absolvieren der IHK- Prüfung nach Maßgabe der bestehenden Möglichkeiten im Unternehmen. Hier orientieren wir uns bereits jetzt an Bestrebungen innerhalb der EU, daß in den Mit-gliedsstaaten nur ausgebildetes Fachpersonal im nationalen und internationalen Güter- und Personenverkehr eingesetzt wird. |



