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Weiterbildungen für Fahrlehrer
Voraussetzung:
- Besitz einer Seminarerlaubnis ASF/ASP
Turnus:
- innerhalb von 2 Jahren nach Ersteinweisung, dann alle 4 Jahre
Dauer:
- 3 Tage (nur ASF oder ASP) bzw. 4 Tage (ASF und ASP) Vollzeit
Inhalte:
- 2 Tage allgemeine Themen der Moderation, je ein Tag zu spezifischen Themen ASF und/oder ASP
Kosten:
- 360,00€ (ASF und ASP) bzw. 260,00€ (ASF oder ASP)
WICHTIG:
- bei Besuch beider Fortbildungskurse für ASF und ASP innerhalb eines Jahres entfällt ein allgemeiner Teil, bei fehlender Fortbildung kann die Seminarerlaubnis entzogen werden
- keine Fehlzeiten während der Veranstaltung möglich!
Voraussetzung:
- Besitz einer Fahrlehrerlaubnis
Turnus:
- alle 4 Jahre
Dauer:
- 3 Tage Vollzeit
Inhalte:
- Aktuelles zum Straßenverkehrsrecht, Fahrlehrerrecht und Versicherungs-recht, Pädagogik, Technik, fahrpraktische Auffrischung auf Fahrzeugen verschiedener Klassen in Verbindung mit aktuellen Veränderungen der Prüfungsrichtlinien Vorstellung neuer Unterrichtsmaterialien, Ausrüstung und von Fahrzeugen
Kosten:
- 250,00 €
WICHTIG:
- keine gegenseitige Anrechnung von Teilnahmen an Fortbildungen nach § 33/1 und § 33/2 FahrlG möglich, bei fehlender Fortbildung kann die Fahrlehrerlaubnis entzogen werden
- keine Fehlzeiten während der Veranstaltung möglich!
Voraussetzung:
- Fahrlehrerlaubnis der Klassen BE und A, mindestens 3 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre hauptberufliche Erteilung von theoretischem und praktischem Unterricht an Fahrschüler der Klassen B und A
Turnus:
- einmalig
Dauer:
- 4 Tage Vollzeit
Inhalte:
- Methoden und Techniken der Moderation, Grundfragen der Gruppendynamik
- Möglichkeiten der Visualisierung, Rollenspiele, Moderationsübungen
Kosten:
- 475,00 €
WICHTIG:
- Teilnahme berechtigt noch nicht zur Durchführung von Aufbauseminaren, zusätzlicher Besuch je eines Einweisungsseminares für ASF und FES innerhalb von 2 Jahren ist notwendig
- keine Fehlzeiten während der Veranstaltung möglich!
Voraussetzung:
- Moderatoren- Grundkurs
Turnus:
- einmalig
Dauer:
- 4 Tage Vollzeit
Inhalte:
- detaillierte Behandlung und Erprobung aller Kursinhalte ASF auf Grundlage der bereits erworbenen Techniken der Gesprächsführung, Moderationsübungen und Rollenspiele
Kosten:
- 475,00 €
WICHTIG:
- nach Absolvieren des Moderatoren- Grundkurses und des ASF- Einweisungsseminares kann Seminarerlaubnis beantragt und als Moderator ASF gearbeitet werden
- keine Fehlzeiten während der Veranstaltung möglich!
Voraussetzung:
- Moderatoren- Grundkurs
Turnus:
- einmalig
Dauer:
- 4 Tage Vollzeit
Inhalte:
- detaillierte Behandlung und Erprobung aller Kursinhalte FES auf Grundlage der bereits erworbenen Techniken der Gesprächsführung, Moderationsübungen und Rollenspiele
Kosten:
- 475,00 €
WICHTIG:
- nach Absolvieren des Moderatoren- Grundkurses und des ASP- Einweisungsseminares kann Seminarerlaubnis beantragt und als Moderator ASP gearbeitet werden
- keine Fehlzeiten während der Veranstaltung möglich!
Voraussetzung:
- Fahrlehrerlaubnis der Klassen BE, mindestens 3 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre hauptberufliche Erteilung von theoretischem und praktischem Unterricht an Fahrschüler der Klassen B und A
Turnus:
- einmalig
Dauer:
- 3 Tage Vollzeit
Inhalte:
- Rechtliche Rahmenbedingungen, Musterausbildungsplan, Inhalte der Fahrlehrerausbildung, Prüfungsinhalte
Kosten:
- 235,00 €
WICHTIG:
- Voraussetzungen für die Anerkennung einer Fahrschule als Ausbildungsfahrschule: der Inhaber oder verantwortliche Leiter
- ist selbst Ausbildungsfahrlehrer,
- besitzt seine Fahrschulerlaubnis seit mindestens 3 Jahren
- ist zuverlässig
- keine Fehlzeiten während der Veranstaltung möglich!
Voraussetzung:
- -
Turnus:
- einmalig
Dauer:
- 2 Wochen Vollzeit (72 Stunden)
Inhalte:
- Möglichkeiten und Risiken der Führung eines Fahrschulbetriebes
- marktwirtschaftliche Grundbegriffe, Rechnungswesen, Kostenrechnung, Kalkulation
- Unternehmensrechtsformen, Betriebsgründung
- gesetzliche Bestimmungen, Arbeits-, Versicherungs-, Steuer- und Wettbewerbsrecht
Kosten:
- 750,00 €
WICHTIG:
- weitere Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis
- Mindestalter 25 Jahre
- persönliche Zuverlässigkeit
- keine Zweifel an Fähigkeit zur Führung von Mitarbeitern und Betrieb
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse, für die die Fahrschulerlaubnis beantragt wird
- mindesten 2 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses
- Verfügung über erforderliche Unterrichtsräume, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge