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Kraftverkehr

Noch viel Zeit oder 5 vor 12?!

Nach der EU-Richtlinie 2003/59/EG wird es ab Herbst 2008 (2009) in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Berufsbezeichnung „EU-Kraftfahrer“ geben!

Grundlagen

  • Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.07.2003
  • BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetz) ist im Bundesgesetzblatt 1958 vom 17.08.2006 verkündet worden.
  • BKrFQV (Berufskraftfahrerqualifikations- Verordnung) ist im Bundesgesetzblatt 2108 vom 22.08.2006 veröffentlicht und am 01.10.2006 in Kraft getreten.
  • Entwurf Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des BKrFQG (seit Herbst 2007 vom BLFA geplant, steht noch aus)

Das zukünftige Berufsbild

  • Erwerb Führerschein
  • Erwerb Grundqualifikation
  • Fahren im gewerblichen Güter-/ Personenverkehr
  • Weiterbildung und ärztlicher Check spätestens alle 5 Jahre
  • danach Verlängerung Führerschein/ Fahrerkarte für weitere 5 Jahre

Auch Unternehmer müssen umdenken!

Die Richtlinie sieht vor, dass Personen, die

  • ab dem 10. September 2008 (in den BUS – Klassen D1, D1E, D , DE) bzw.
  • ab dem 10. September 2009 (in den LKW – Klassen C1, C1E, C, CE)

als Kraftfahrer tätig werden wollen, eine Grundqualifikation benötigen.

Das Gesetz besitzt Gültigkeit …

  • für alle Kraftfahrer/in, welche zu gewerblichen Zwecken Fahrten mit der Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE durchführen.
  • für deutsche Staatangehörige, Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, oder
  • für Staatsangehörige eines Drittstaates (z.B. AETR- oder CMR – Staaten) sind, und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU beschäftigt oder eingesetzt werden.

Das BKrFQG definiert den Begriff: „ zu gewerblichen Zwecken“ in §1 Abs.1 als:

  • gewerblichen Personenverkehr
  • gewerblichen Güterverkehr
  • Werkverkehr
  • Transporthilfstätigkeiten.

Künftig gilt:

Selbstständige und angestellte Lkw- und Omnibusfahrer müssen neben dem Führerschein besondere Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Und zwar durch eine:

  • Grundqualifikation (bei Neueinsteigern)

und zusätzlich durch

  • regelmäßige Weiterbildung.

Wichtig:

Wer

  • vor dem 10.09.2008 seine Bus – Fahrerlaubnis (D1/D1E/D/DE) oder
  • vor dem 10.09.2009 seine Lkw – Fahrerlaubnis (C1/C1E/C/CE)

erwirbt, ist vom Nachweis der Grundqualifikation entsprechend der Besitzstandsregelung befreit

Aber:

  • bis spätestens 10.09.2013 müssen Bus – Fahrer und
  • bis spätestens 10.09.2014 müssen LKW – Fahrer
  • danach alle 5 Jahre

eine Weiterbildung nachweisen!

Zwischen Beginn der Weiterbildungspflicht und der Verlängerung bzw. Umschreibung des Führerscheins dürfen 7 Jahre nicht überschritten werden!

Grundqualifikation

Grundqualifikation:
Theoretische und praktische Prüfung ähnlich der bisherigen Berufskraftfahrerprüfung bei der IHK,Prüfungszeit für beide Teile insgesamt 7,5 h (a`60 min), keine Ausbildungspflicht, aber aufgrund der umfangreichen Fachgebiete Lehrgang empfehlenswert

  • Prüfungsintervalle ¼-jährlich??
  • Prüfungssprache: Deutsch
  • Wiederholung: nicht beschränkt

Beschleunigte Grundqualifikation:Ausbildung notwendig, Nachweis der Teilnahme am Unterricht 140 Std. a`60 min., mindestens 10 Std. Praxis mit Fahrlehrer (bis zu 4 Std. können auf einem Übungsplatz oder leistungsfähigem Simulator absolviert werden)

  • Wohnortprinzip (Prüfung bei der für den Hauptwohnsitz zust. IHK)
  • IHK Prüfung nur Theorie 90 min.
  • Keine Fahrerlaubnis erforderlich
  • vom Alter abhängig

Weiterbildung

Alle Kraftfahrer die im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig sind, müssen ab 01.10.2006 an einer Weiterbildung teilnehmen, die

  • alle 5 Jahre wiederholt werden muss
  • aus mindestens 35 Unterrichtsstunden á 60 min besteht
  • auf fünf Jahre aufgeteilt werden kann
  • mindestens in Tagesseminaren (Ausbildungseinheit 7h) erfolgen muss

Besuch von Seminaren in verschiedenen Ausbildungsbetrieben ist möglich, die Inhalte werden nach Güter- und Personenverkehr unterschieden.Bei geteilter Weiterbildung ist vom Bildungsträger je Ausbildungstag eine Teilnahmebescheinigung mit den geschulten Kenntnisbereichen auszustellen.Die Teilnahmebescheinigung muss vom Kraftfahrer mitgeführt werden! Jeder Kraftfahrer ist eigenverantwortlich dafür, dass er alle nach Anlage1 BKrFQV geforderten Sachgebiete belegt!!!

Weiterbildungsmodulefür Kraftfahrer im Güterverkehr :

  1. ECO – Training
  2. (Sozialvorschriften für den) Güterverkehr
  3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  4. Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
  5. Ladungssicherung

für Kraftfahrer im Personenverkehr:

  1. ECO – Training
  2. Markt und Image
  3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  4. Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
  5. Fahrgastsicherheit und Gesundheit

Um unnötige Kosten zu vermeiden, ist es ratsam das Ende der Weiterbildung auf den Ablauf des Führerscheines/ der Fahrerkarte zu legen. Beginnt man rechtzeitig 2008 die Weiterbildung, ggf. einmal im Jahr 7 Std., wird man schnell seinen Rhythmus finden. Ziemlich viele Kraftfahrer werden zunächst ihre Weiterbildung hinauszögern, so dass anzunehmen ist, dass es zu einem „Stau“ beim Absolvieren der Ausbildung kommt.

Rechtsfolgen fehlender Grundqualifikation oder Weiterbildung:

  • Das Anordnen bzw. Zulassen von Fahrten ohne entsprechende Qualifikation kann für Unternehmer Bußgeld in Höhe von bis zu 20.000 EURO nach sich ziehen!
  • Fahren ohne entsprechende Qualifikation kann für den Fahrer ein Bußgeld von bis zu 5.000 EURO nach sich ziehen!

Weitere Informationen, individuelle Beratung und Angebote zu Grundqualifikation und Weiterbildung erhalten Sie gern von uns! Selbstverständlich ist die Weiterbildung auch als In- House- Schulung bei Ihnen möglich!

Gewerblicher Kraftverkehr

In dieser Rubrik finden Sie Informationen zu unserer Umschulung zum Berufskraftfahrer (IHK) im Güter- oder Personenverkehr, zu unseren Qualifizierungslehrgängen im „Trainingszentrum Kraftfahrer“ und zum Lehrgang Sach- und Fachkunde als Vorbereitung auf die IHK- Prüfung.

Diese Lehrgänge sind unter Termine angekündigt.

Außerdem bieten wir folgende Fortbildungen/ Zusatzqualifikationen/ andereBildungsangebote für den (gewerblicher) Kraftverkehr an:

  • Fahrerlaubnisausbildung aller Klassen
  • Gefahrgutberechtigung (ADR)/ Erstausbildung und Weiterbildung
  • Hebezeugpass Ladekran
  • Befähigungsnachweis Stapler
  • Ladungssicherungsseminar
  • Energiesparseminar
  • Fahrerschulungen
  • Wechselbrückenausbildung
  • Aufbauseminar für Fahranfänger
  • Aufbauseminar für Punkteauffällige

Wir bitten Sie, Termine und Konditionen dieser Angebote direkt bei uns zu erfragen.Natürlich können Sie sich gern an uns wenden, wenn Sie beraten werden möchten.